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   LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11   

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https://dejure.org/2013,9234
LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11 (https://dejure.org/2013,9234)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.02.2013 - L 5 R 250/11 (https://dejure.org/2013,9234)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - L 5 R 250/11 (https://dejure.org/2013,9234)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Es steht der Behörde in den Grenzen ihres Ermessens in der Regel frei, auf welche Umstände sie im Rahmen der Ermessensbetätigung abstellen will (vgl. BSG vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 2).

    Zu den in diesem Sinne bei der Ermessenausübung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalles gehört anerkanntermaßen auch die Frage danach, auf wessen Verschulden das Zustandekommen der fehlerhaften Entscheidung beruht (vgl. BSG vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 2; BSGE vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 = BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).

    Bei dieser Sachlage kommt letztlich nicht darauf an, ob es im Ergebnis vertretbar gewesen wäre, wenn sie nach ordnungsgemäßer Ermessensausübung entsprechend den im Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. März 1990 (7 RAr 112/88) niedergelegten Grundsätzen zu der Ermessensentscheidung gelangt wäre, dass dem Gesichtspunkt ihres Mitverschuldens keine Bedeutung zukommt.

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Der Adressat muss insbesondere wissen, was von ihm bis wann verlangt wird, was er ab wann zu unterlassen hat, was ihm gestattet oder untersagt wird, welche Feststellungen getroffen werden, welche Leistungen ihm nach Art, Höhe und Dauer gewährt werden bzw. welche Beiträge er für welchen Zeitraum aus welchem Grund zu zahlen hat (vgl. auch BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Solange das Schicksal der Neuberechnungsbescheide vom 6. September 1999 und vom 12. Februar 2002 nicht geklärt ist, könnte die Klägerin sich nämlich anderenfalls darauf berufen, dass sie auf der Grundlage dieser - bislang nicht expressis verbis zurückgenommenen - Verwaltungsakte nach wie vor einen Anspruch auf Zahlung einer ohne Berücksichtigung der Verletztenrente berechneten Witwenrente habe (vgl. in diesem Sinne auch BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Die Hinterbliebenenrente stellt vielmehr eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung dar, zumal sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt wird (vgl. BVerfG vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 = BVerfGE 76, 256, 300 f.).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 = BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1) hat ausdrücklich hervorgehoben, dass die Hinterbliebenenversorgung nicht auf einer dem Versicherten zurechenbaren Eigenleistung (vgl. BVerfG vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 = BVerfGE 92, 365, 405) beruht und dass Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Hinterbliebenenversorgung demgemäß auch nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 = BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1) hat ausdrücklich hervorgehoben, dass die Hinterbliebenenversorgung nicht auf einer dem Versicherten zurechenbaren Eigenleistung (vgl. BVerfG vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 = BVerfGE 92, 365, 405) beruht und dass Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Hinterbliebenenversorgung demgemäß auch nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Die in § 18a SGB IV getroffene Unterscheidung zwischen anzurechnenden und nicht anzurechnenden Arten von Einkommen verletzt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O.) insbesondere auch nicht den Gleichheitssatz, weil die Abgrenzung nach sachgerechten Kriterien erfolgt (vgl. BVerfG vom 12. März 1996 - 1 BvR 609/90 = BVerfGE 94, 241, 260).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2011 - L 9 R 153/09

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - keine Anrechnung auf

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Soweit das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 (Az.: L 9 R 153/09) die Auffassung vertreten hat, dass nach § 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung des Altersvermögens-Ergänzungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - weil es sich um eine steuerfreie Leistung nach § 3 Nr. 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) handele - nicht als Erwerbsersatzeinkommen auf eine Rente wegen Todes anzurechnen sei, hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. April 2012 (Az.: B 13 R 15/11 R) überzeugend klargestellt, dass die Spezialregelung des § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB IV hinsichtlich der insoweit ausdrücklich erwähnten Verletztenrente den Ausschlusstatbestand von § 18a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IV n.F. verdrängt und dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung deshalb auch nach der ab 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage unverändert zu dem als Einkommen zu berücksichtigenden Erwerbsersatzeinkommen zählt.
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Zu den in diesem Sinne bei der Ermessenausübung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalles gehört anerkanntermaßen auch die Frage danach, auf wessen Verschulden das Zustandekommen der fehlerhaften Entscheidung beruht (vgl. BSG vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 2; BSGE vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 = BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
    Soweit das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 (Az.: L 9 R 153/09) die Auffassung vertreten hat, dass nach § 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung des Altersvermögens-Ergänzungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - weil es sich um eine steuerfreie Leistung nach § 3 Nr. 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) handele - nicht als Erwerbsersatzeinkommen auf eine Rente wegen Todes anzurechnen sei, hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. April 2012 (Az.: B 13 R 15/11 R) überzeugend klargestellt, dass die Spezialregelung des § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB IV hinsichtlich der insoweit ausdrücklich erwähnten Verletztenrente den Ausschlusstatbestand von § 18a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IV n.F. verdrängt und dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung deshalb auch nach der ab 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage unverändert zu dem als Einkommen zu berücksichtigenden Erwerbsersatzeinkommen zählt.
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 10.08.1993 - 9 BV 4/93

    Verschulden - Dritter - Entlastung - Ermessen

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

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